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Von den geforderten 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Luftfahrzeugen können bis zu 20 Flugstunden als verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hub- schraubern oder fünf Flugstunden
durch Flugzeit als Führer von schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen ersetzt werden, wobei in der Gesamtflugzeit mindestens fünf Flugstunden im Alleinflug enthalten sein müssen.
Bei Bewerbern, die eine Lizenz als Flugzeugführer oder Segel- flugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler besitzen, ist eine gründliche Einweisung auf aerodynamisch gesteuerte
Ultraleichtflugzeuge durch einen dazu berechtigten Fluglehrer ausreichend.
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