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Ausbildung |
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Die Ausbildung für SPL-F gliedert sich in einem theoretischen und einen praktischen Teil.
Der theoretische Teil umfaßt 60 Unterrichtsstunden in den 7 Prüfungsfächern:
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Zusätzlich wird Unterricht erteilt zur Erlangung des Flugfunk- zeugnisses (BZF II). Die Prüfung erfolgt bei der RegTP (Telekom, Köln).
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Für die praktische Ausbildung sind mindestens zu absolvieren:
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- 30 Flugstunden, davon mind. 5 Std. im Alleinflug.
- 40 Starts und Landungen, davon mind. 5 Alleinstarts
und 5 Alleinlandungen auf 2 Flugplätzen, die von dem verschieden sind, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.
- Die selbständige Vorbereitung und Durchführung von 5
Überland-Streckenflügen von mehr als 50 km, davon mindestens 2 Überland-Streckenflüge mit Zwischen- landung.
- 2 Überlandflüge mit Fluglehrer über mindestens 200 km
mit Zwischenlandung.
- 5 Außenlande-Übungen mit Fluglehrer (mit oder ohne
Aufsetzen).
- Die praktische Unterweisung in Notfällen, besonderen
Flugzuständen, sowie Verhalten in besonderen Fällen.
- Die praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb bei
Mischflugbetrieb (Motorflug/Segelflug/Ultraleichtflug).
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Abgeschlossen wird die Ausbildung durch eine theoretische und praktische Prüfung.
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Als Erweiterung der Ausbildung kann die Passagier- Berechtigung erworben werden. Wir bieten Ihnen hierfür eine spezielle Überlandflugschulung an. Details...
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letzte Änderung: 16.03.2011
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