Gefangen im Frame? Hier gehts in die Freiheit.

Anforderungen

Die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für eine
Ultraleichtflug-Ausbildung sind wie folgt:

  • Flugtauglichkeit Klasse 2, wird von einem Fliegerarzt
    festgestellt.
  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Mindestalter: Ausbildungsbeginn 16 Jahre,
    Lizenzerhalt frühestens ab 17 Jahre.
  • Bei Minderjährigen, beglaubigte Einverständniserklärung
    beider Erziehungsberechtigter!
  • Erklärung das z.Zt. keine schwebenden Strafverfahren
    anhängig sind.
  • Bestandene Teilnahme an einem Kurs
    "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
    oder Kopie des Führerscheines (ab 1972).
  • Ausbildungsanmeldung, unterschrieben.
  • Zwei Passbilder neueren Datums.

 

letzte Änderung: 16.03.2011