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Anforderungen |
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Die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für eine Ultraleichtflug-Ausbildung sind wie folgt:
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- Flugtauglichkeit Klasse 2, wird von einem Fliegerarzt
festgestellt.
- Polizeiliches Führungszeugnis.
- Mindestalter: Ausbildungsbeginn 16 Jahre,
Lizenzerhalt frühestens ab 17 Jahre.
- Bei Minderjährigen, beglaubigte Einverständniserklärung
beider Erziehungsberechtigter!
- Erklärung das z.Zt. keine schwebenden Strafverfahren
anhängig sind.
- Bestandene Teilnahme an einem Kurs
"Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder Kopie des Führerscheines (ab 1972).
- Ausbildungsanmeldung, unterschrieben.
- Zwei Passbilder neueren Datums.
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letzte Änderung: 16.03.2011
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